Konzept Felicitas

Konzept Felicitas

HAUS FELICITAS

Konzept – Pflege, Begleitung, Achtsamkeit

Wer wohnt bei uns ? – Augen auf für eine andere Welt

Wir pflegen und betreuen Senioren mit allen klassischen gerontologischen Erkrankungsbildern.
Da die psychischen Erkrankungen zunehmend auch bei den „unter 60-jährigen auftreten, pflegen und betreuen wir Menschen jeder religiösen, kulturellen und ethnischen Herkunft, ab dem jungen Erwachsenenalter.
Voraussetzung zur Aufnahme in unserer Einrichtung sind ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten, wie therapieresistenter Suchtdruck, Verwahrlosungstendenzen und/oder Therapieuneinsichtigkeit bei fehlender Compliance bei Menschen unter dem 60. Lebensjahr, welche eine Versorgung im vorherigen Umfeld ausschließen und deren Ursache keine angeborene, geistige oder körperliche Behinderung sind.
Voraussetzung zur Aufnahme bei „unter 60-Jährigen“ ist ein Pflegegrad.
Bei dem durch die Einrichtung durchgeführten Erstbesuch beurteilen wir die Aktualität des Pflegegrades. Ab dem Pflegegrad 3 steht der Aufnahme aus Sicht der Einrichtung nichts im Wege. Bei dem PG 2 ist die Einschätzung des Facharztes, (ggf. der Therapeuten, des Psychologen), des gesetzlichen Betreuers und des „Erstbesuchers“ ausschlaggebend ob eine Unterbringung in einem vollstationären, tagesstrukturierenden Rahmen notwendig ist.

Nach dem Erstbesuch und vor der Aufnahme wird von Seiten der Einrichtung Kontakt mit der Beratungs- und Prüfbehörde aufgenommen, um die Aufnahmemöglichkeit abzuklären.

Die klassischen in unserer Einrichtung auftretenden Krankheitsbilder sind:

  • Morbus Korsakow
  • Schizophrenie
  • Wahnhaftigkeit
  • Alkoholabusus

HAUS FELICITAS

Konzept – Pflege, Begleitung, Achtsamkeit

Wer wohnt bei uns ? – Augen auf für eine andere Welt

Wir pflegen und betreuen Senioren mit allen klassischen gerontologischen Erkrankungsbildern.
Da die psychischen Erkrankungen zunehmend auch bei den „unter 60-jährigen auftreten, pflegen und betreuen wir Menschen jeder religiösen, kulturellen und ethnischen Herkunft, ab dem jungen Erwachsenenalter.
Voraussetzung zur Aufnahme in unserer Einrichtung sind ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten, wie therapieresistenter Suchtdruck, Verwahrlosungstendenzen und/oder Therapieuneinsichtigkeit bei fehlender Compliance bei Menschen unter dem 60. Lebensjahr, welche eine Versorgung im vorherigen Umfeld ausschließen und deren Ursache keine angeborene, geistige oder körperliche Behinderung sind.
Voraussetzung zur Aufnahme bei „unter 60-Jährigen“ ist ein Pflegegrad.
Bei dem durch die Einrichtung durchgeführten Erstbesuch beurteilen wir die Aktualität des Pflegegrades. Ab dem Pflegegrad 3 steht der Aufnahme aus Sicht der Einrichtung nichts im Wege. Bei dem PG 2 ist die Einschätzung des Facharztes, (ggf. der Therapeuten, des Psychologen), des gesetzlichen Betreuers und des „Erstbesuchers“ ausschlaggebend ob eine Unterbringung in einem vollstationären, tagesstrukturierenden Rahmen notwendig ist.

Nach dem Erstbesuch und vor der Aufnahme wird von Seiten der Einrichtung Kontakt mit der Beratungs- und Prüfbehörde aufgenommen, um die Aufnahmemöglichkeit abzuklären.

Die klassischen in unserer Einrichtung auftretenden Krankheitsbilder sind:

  • Morbus Korsakow
  • Schizophrenie
  • Wahnhaftigkeit
  • Alkoholabusus